Freiwillig obdachlos?

München ist ein schöne Stadt. Die gemütliche Innenstadt, der Friedensengel, die Brauhäuser.
Aber es gibt auch eine andere Seite. Die nämlich des so genannten Arbeiterstrichs.
Wanderarbeiter, Tagelöhner verkaufen hier ihre Arbeitskraft, meist unterhalb der Mindestlohngrenze. Die Menschen kommen beispielsweise aus Bulgarien oder Rumänien, wo sie keine Arbeit finden.
Nun steht in den Pässen aber eine Adresse. Für die Stadt München gelten die Menschen, denen das hier verdiente Geld in aller Regel nicht ausreicht, um davon ein Zimmer oder eine Unterkunft zu bezahlen, daher als „freiwillig obdachlos“. Einen Anspruch auf Unterbringung im Wohnungslosenprogramm haben sie ob ihrer Meldeadresse in ihren Herkunftsländern meist nicht.
München bildet mit dieser Regelung keine Ausnahme. Auch in Hamburg gibt es einen „Arbeiterstrich“ und auch in Hamburg gelten Menschen, die in anderen Ländern der EU eine Meldeadresse haben als „freiwillig obdachlos“. Die Zwangslage, in der sich Wanderarbeiter nicht selten befinden, wird dabei völlig außer Acht gelassen.

Oft ist also der Ausspruch zu hören, es gäbe Menschen, die „freiwillig“ obdachlos seien oder es müsse niemand obdachlos sein, weil das soziale Netz in Deutschland funktioniere.
Zu großen Teilen ist das wahr: Deutschland hat ein eng geknüpftes soziales Netz. Wer aber einmal durch die Maschen fällt, kann es schwer haben wieder Boden unter den Füßen zu gewinnen.
Oftmals stehen dem Zugang zu Hilfsangeboten Scham, Krankheit oder schlicht Verständnishürden im Weg.
„Freiwillig“ jedenfalls dürfte der vollkommen falsche Begriff sein, um die Lebenssituation obdachloser Menschen zu beschreiben.

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